Kontaktieren Sie uns jetzt

+354 480 1200

Bedingungen und Konditionen

Die Gebührenkategorie richtet sich nach der tatsächlichen Größe des Fahrzeugs, nicht nach der Anzahl der Fahrgäste. Das bedeutet, dass das Gepäck in den Kofferraum des Fahrzeugs passen muss. Wenn ein Anhänger erforderlich ist, beträgt die Gebühr dafür 4.000 ISK pro Tag.

An gesetzlichen Feiertagen wird ein Sonderzuschlag erhoben. Zu den Feiertagen gehören Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingsten, 17. Juni, Heiligabend, Weihnachtstag, Boxing Day und Silvester.

Bei Fahrten außerhalb des regulären nationalen Straßennetzes, auf Hochlandstraßen, die als F-Straßen klassifiziert sind, sowie auf Kjölur- und Kaldidalur-Routen wird ein Zuschlag für die gesamte Fahrt erhoben. Das Gleiche gilt, wenn ein 4×4-Fahrzeug für die Reise angefordert wird.

Der Mieter stellt dem Fahrer während der Fahrt unentgeltlich Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung.

Auf Fahrten, bei denen keine Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) vorgesehen ist, erhalten die Fahrer eine Entschädigung für ½ Verpflegung. Werden dem Fahrer keine Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, erhält er eine Entschädigung gemäß den Tagessätzen des nationalen Reisekostenausschusses für Fahrer: 7.750 ISK für Halbpension und 15.500 ISK für Vollpension.

Die Fahrer müssen in einem Einzelzimmer mit einem gemachten Bett untergebracht werden. Erfolgt die Unterbringung in einer Hütte, einem Zelt oder einem Schlafsack, muss der Fahrer mit 17.500 ISK pro Nacht entschädigt werden.

Die oben genannten Preise enthalten 11% Mehrwertsteuer.

Alle Informationen werden mit einem Haftungsausschluss für Druckfehler veröffentlicht. Reykjavikexpress behält sich das Recht vor, etwaige Berechnungs- oder Darstellungsfehler zu korrigieren. Alle Preise und Angebote werden auf der Grundlage des aktuellen Preisniveaus berechnet und unterliegen Änderungen der Wechselkurse und anderen Preis- und Steueränderungen, die außerhalb der Kontrolle von Reykjavikexpress liegen.

de_DEGerman